Ihre Angaben finden Sie hier im Steuerbescheid

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Für die Berechnung des Kammerbeitrages 2024 benötigen wir eine Angabe über ihr Bruttojahreseinkommen 2021

Bei Einkünften aus selbstständiger und nicht selbstständiger Tätigkeit wird der einkommensabhängige Beitrag auf Grundlage der jeweiligen Einkommensanteile berechnet.

Jahreseinkünfte 2021

Bitte laden Sie als Nachweis* eine Kopie der Seiten Ihres Steuerbescheides 2021 hier hoch, aus der das Bruttojahreseinkommen und die gegebenenfalls anerkannten Werbungskosten hervorgehen. Ersatzweise können Sie auch eine Erklärung Ihres Steuerberaters hier hochladen

*Folgende Einkommensnachweise werden neben der Steuererklärung und der schriftlichen Bestätigung Ihres Steuerberaters akzeptiert: Gehaltsabrechnung, Lohnsteuerbescheinigung, Einnahme-Überschuss-Rechnung, eidesstattliche Erklärung und eine Schätzung Ihres voraussichtlichen Einkommens.

In den drei Jahren, die der Erteilung der Approbation oder Berufserlaubnis folgen, benötigen wir für die Berechnung Ihres Kammerbeitrages1 2024 eine Angabe über Ihr aktuelles Einkommen inklusive eines entsprechenden Nachweises2.

    • bei angestellten Kammermitgliedern wird der Beitrag auf Grundlage einer aktuellen Gehaltsbescheinigung errechnet
    • bei selbstständigen Kammermitgliedern wird aufgrund einer vom Kammermitglied vorgelegten Einkommensschätzung ein vorläufiger Beitrag berechnet und erhoben, soweit keine anderen Einkommensnachweise vorliegen
    • Bei Einkünften aus selbstständiger und nicht selbstständiger Tätigkeit wird der einkommensabhängige Beitrag auf Grundlage der jeweiligen Einkommensanteile berechnet
  1. Folgende Einkommensnachweise werden neben der Steuererklärung und der schriftlichen Bestätigung Ihres Steuerberaters akzeptiert: Gehaltsabrechnung, Lohnsteuerbescheinigung, Einnahme-Überschuss-Rechnung, eidesstattliche Erklärung und eine Schätzung Ihres voraussichtlichen Einkommens.

Jahreseinkünfte 2024

Sollten keine Einkünfte aus selbständiger oder nichtselbstständiger Arbeit vorliegen, tragen Sie bitte eine Null in das Feld ein.

Bitte achten Sie darauf, dass der Nachweis Ihrer Person zugeordnet werden kann und dieser fristgerecht in der Geschäftsstelle der PK HB eingeht.

Ich verzichte auf die Einreichung des Nachweises und erkläre mich zur Zahlung des Höchstbeitrages bereit.